19.03.2024 | 07:30 UHR
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Presserabatte und Pressekonditionen

Als Mitglied der USPA und somit zertifizierter Repräsentant der Presse genießen Sie eine Vielzahl von finanziellen Vorteilen, die Vorlage des Presseausweises befähigt Sie z. B. zu Vorzugskonditionen bei Events oder dem Erwerb von Markenprodukten. Selbst wenn Sie Ihre journalistische Tätigkeit lediglich nebenberuflich ausführen, kommen Sie in den Genuss sämtlicher Vorteile, mit denen die Kosten einer jährlichen Mitgliedschaft bei der USPA schnell neutralisiert sind.

Das Ausnutzen von Rabatten aller Art ist in Deutschland ebenso beliebt wie in den USA, als Pressevertreter bekommen Sie diese z. B. auf Messen und Ausstellungen sowie in Museen und Konzerten geboten. Bis zu 40 Prozent Rabatt gegenüber dem regulären Preis werden vielerorts gewährt und helfen Ihnen dabei, von der nächsten Hotelbuchung über den Mietwagen bis zum Handyanbieter günstigere Konditionen auszuhandeln. Immer mehr Branchen erweitern heutzutage ihr Angebot um reizvolle Rabatte und erhoffen sich, mit diesen gegenüber Pressevertretern ein positives Bild zu erzeugen und entsprechend erwähnt zu werden.

Moralische Aspekte für den journalistischen Bereich

Nicht nur die deutsche Presselandschaft erfährt seit einigen Jahren eine rapide Entwicklung, immer mehr Journalisten sind haupt- oder nebenberuflich frei tätig und profitieren nicht mehr von den Sicherheiten, die eine feste Anstellung in einer Redaktion oder einem Verlag mit sich bringt. Freie Journalisten ohne ein fortlaufendes Festgehalt sehen sich bei ihren alltäglichen Recherchen deutlich größeren, finanziellen Belastungen ausgesetzt, über die sich fest angestellte Redakteure und Journalisten keine Gedanken machen müssen.

Wir von der USPA unterstützen zu einem großen Teil nebenberuflich tätige Journalisten, um diesen gleichsam die Ausnutzung zahlreicher Vorteile etablierter Journalisten zu gewähren. Die Berufsbezeichnung "Journalist" ist gesetzlich nicht geschützt, auch ein bundeseinheitlicher Presseausweis wird nicht vergeben, sondern ausschließlich vom jeweiligen Journalistenverband ausgestellt. Wer als Journalist moralisch integer arbeitet möchte, kann Rabatte natürlich ausschließlich bei seiner Recherchearbeit einfordern. Nur in den allerseltensten Fällen ist die Rabattierung allerdings mit dem Nachweis eines journalistischen Erzeugnisses verbunden.

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