07.11.2024 | 20:09 UHR
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USPA CODE OF ETHIK

Die USPA United States Press Agency hat in Abstimmung mit nationalen und internationalen Regierungen und mit seinen Mitgliedern einen Ethik-Kodex verabschiedet. Im Kern werden die Felder Recherche, Persönlichkeitsrechte, wahrheitsgemäße Berichterstattung und Trennung von redaktionellen Inhalten und Anzeigen behandelt.

Durch die agenturinterne Anwendung soll jedes Mitglied noch stärker für ethische Problemfälle sensibilisiert werden. Der Ethik-Kodex der USPA ist so entwickelt worden, dass er für jedes Mitglied persönlich und unabhängig vom Medium verbindlich ist.

Präambel

Ziel des Ethik-Kodex ist es, jedem Mitglied die Verantwortung dem Medienkonsumenten gegenüber zu verdeutlichen und an die Verpflichtung zu fachlich fundierter Berichterstattung zu appellieren.

Wer gegen den Ethik-Kodex verstößt, muss mit Maßnahmen rechnen, die beginnend bei einer Verwarnung bis hin zum Ausschluss aus dem Verband reichen können. Die USPA möchte mit dem Ethik-Kodex seine Mitglieder nicht reglementieren, sondern er soll als Entscheidungshilfe und Leitfaden für ethische Fragestellungen dienen, mit denen Journalisten stets konfrontiert werden. Presserechtliche Auseinandersetzungen können so vermieden werden.


  • Die freien Medien erfüllen einen wichtigen Auftrag zur Erhaltung der demokratischen Gesellschaftsstruktur - und das weltweit. Sie erfüllen eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und tragen zum Prozess der öffentlichen Meinungsbildung bei. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben Journalisten besondere Recherchebefugnisse.
  • Berichterstattungen dienen der Information und müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Wertungen von Journalisten müssen zu erkennen sein.
  • Von der Berichterstattung betroffene Personen oder Organisationen müssen Gelegenheit haben, sich vor der Veröffentlichung zu eventuellen Vorwürfen äußern zu können.
  • Unterläuft trotz gewissenhafter Recherche ein Fehler, muss der Journalist diesen sofort und unaufgefordert berichtigen und darauf hinweisen.
  • Die USPA lehnt eine Sensationsberichterstattung ab, bei der sensationsheischende Darstellungen von Gewalt, Katastrophen, persönlichen Tragödien oder Sexualität zu Lasten von Sorgfalt und Objektivität gehen.
  • Stellt der Journalist Gerüchte auf, die nicht verifiziert werden können, müssen diese als solches erkennbar sein.
  • Noch mehr Sorgfalt muss bei sensiblen Themen wie Gerichtsverhandlungen erfolgen. Namentliche Nennungen von Verdächtigten sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • Darstellungen von medizinischen Neuerungen sollten so nüchtern gehalten werden, dass sie bei Patienten keine falschen Hoffnungen erwecken.
  • Eine besondere Sorgfaltspflicht muss auch bei Themen über Kapitalmärkte und Finanzprodukte erfolgen.
  • Mitglieder der USPA achten die Persönlichkeitsrechte und wägen zwischen deren Schutz und dem öffentlichen, wenn auch begründeten Interesse ab.
  • Die Mitglieder der USPA verpflichten sich zu einer sorgfältigen Recherche.
  • Wird PR-Material zur Berichterstattung herangezogen, muss dies als solches gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Bild- und Hörfunkmaterial, das von PR-Stellen zur Verfügung gestellt wird.
  • Recherchequellen sind in der Berichterstattung zu nennen, sofern sie nicht die Anonymität eines Informanten gefährden.
  • Journalistische Berichterstattung ist in erster Linie ihren Rezipienten verpflichtet. Sie ist unabhängig von Werbekunden und PR-Maßnahmen.
  • Ein Journalist muss zwischen einem PR-Auftrag und der journalistischen Berichterstattung strikt unterscheiden.
  • Mitglieder der USPA garantieren für die Anonymität ihrer Informanten und schützen diese vor eventuellen Sanktionen.
  • Dieser Informationsschutz ist wesentlicher Bestandteil der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit.
  • Werden Mitglieder der USPA bei deren Tätigkeit behindert, kann dies der United States Press Agency mitgeteilt werden, die - soweit möglich - verbandspolitisch und/oder juristisch vorgehen kann.
  • Wird bekannt, dass ein Mitglied gegen den Ethik-Kodex verstoßen hat, wird der Fall dem Präsidium zur Verhandlung vorgelegt. Das Mitglied hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
  • Wird ein erheblicher Verstoß bekannt, kann das Präsidium eine Verwarnung gegen das Mitglied aussprechen.
  • Kommt es zu wiederholten Verstößen, kann das Präsidium mit einfacher Mehrheit das Mitglied aus der USPA United States Press Agency ausschließen.

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